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Die Berechnung von Alimenten
___Wer ist für Kinder unterhaltspflichtig? Nach dem Gesetz sind beide Eltern für ihre Kinder unterhaltspflichtig.
Der Elternteil, der das Kind betreut, erfüllt damit seine Unterhaltspflicht.
Der andere Elternteil muss für den finanziellen Bedarf der Kinder
aufkommen und den Geldunterhalt ("Alimente") zahlen. Solange die Eltern in Lebensgemeinschaft oder in Ehe zusammenleben, wird sich die Frage nach der Höhe des Unterhaltsanspruches der Kinder regelmäßig nicht stellen. Der Unterhalt wird in sogenannten Naturalleistungen erbracht: die Eltern zahlen die Miete der Wohnung, Kleidung und Schuldbedarf der Kinder, finanzieren den gemeinsamen Urlaub etc. Bei der Trennung müssen sich die Eltern darüber einigen, wo die Kinder
künftig leben sollen. ___Einkommen als Grundlage für die Unterhaltsberechnung Die Höhe des Geldunterhaltes berechnen die Gerichte nach bestimmten Prozentsätzen des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen. 13. und 14. Monatsgehalt, Zulagen, Überstundenabgeltung, Prämien etc. sind Teil des Nettoeinkommens. Bei Unternehmern wird der Gewinn nach Steuern herangezogen, der allerdings um steuerliche Abschreibungsposten korrigiert wird. Als Einkommen werden auch Einkünfte aus Vermietung von Liegenschaften, Erträgnisse von Sparanlagen, Pensionen usw. berücksichtigt. Muss der Unterhaltspflichtige auch noch für andere Personen Unterhalt zahlen, gibt es dafür Abzüge von den Prozentsätzen. ___Die Prozentsätze Die Prozentsätze sind nach dem Alter der Kinder gestaffelt jeweils vom monatlichen Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen
Diese Prozentsätze reduzieren sich für weitere Unterhaltspflichten
___Was heißt das in Zahlen? Herr K. verdient EURO 2.000,-- monatlich, 14 x jährlich. Seine Ex-Frau betreut in ihrem Haushalt die zwei gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 4 Jahren. Wegen der Kinderbetreuung geht sie nicht arbeiten. Herr K. muss für die beiden Kinder und für seine Ex-Frau Unterhalt zahlen. Die Unterhaltspflicht des Herrn K. beträgt für
Bezieht die Mutter, in deren Haushalt die Kinder leben die Familienbeihilfe für die Kinder, reduziert sich der zu zahlende Unterhalt wegen teilweiser Anrechnung der Familienbeihilfe. ___"Luxusgrenze" für die Unterhaltsberechnung Die Gerichte beschränken den Unterhalt der Kinder mit der sogenannten Luxusgrenze. Diese wird je nach dem Alter der Kinder und je nach Gericht (die Rechtssprechung ist nicht einheitlich) mit dem 2 oder 2,5 fachen des Durchschnittsbedarfs (Regelbedarfs) berechnet. Die Gerichte wollen mit dieser "Playboygrenze" eine für das Kind schädliche Überalimentierung verhindern. ___Belastbarkeitsgrenze für den Unterhaltspflichtigen: Kredite oder sonstige Belastungen des Unterhaltspflichtigen sind bei der Unterhaltsbemessung nur in Ausnahmefällen zu berücksichtigen. Vom Nettoeinkommen werden nur unabwendbare und lebensnotwendige Ausgaben abgezogen, wie Kosten ärztlicher Behandlung, beruflicher Bedarf und ähnliches. Die Rechtsprechung legt hier einen besonders strengen Maßstab an. Aufwendungen des täglichen Lebens sind meist nicht abzugsfähig, wie etwa Mietkosten, Haushaltskosten, Versicherungen etc. Berufsbedingte Kosten mindern die Bemessungsgrundlage - zB Anschaffung eines beruflich notwendigen KFZ oder berufliche Telefonkosten. Muss sich der Elternteil nach der Scheidung mit einem Kredit eine neue Wohnung finanzieren, wird die Kreditbelastung von den Gerichten nur unter besonderen Umständen berücksichtigt. Eine gesetzliche Belastungsgrenze für den Unterhaltspflichtigen gibt es nicht. Die Gerichte orientieren sich am pfändungsfreien Existenzminimum nach der Exekutionsordnung, das für Unterhaltsexekutionen gilt. Allerdings kann im Einzelfall dieser Betrag sogar unterschritten werden.
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