Erstgespräch

Beim Erstgespräch nehmen wir uns so viel Zeit wie nötig ist, um mit Ihnen Ihr individuelles Anliegen ausführlich zu besprechen. So können wir Sie ganz konkret über die rechtlichen Zusammenhänge informieren und mit Ihnen klären, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

In vielen Fällen fühlen sich unsere Klienten nach diesem Beratungsgespräch gestärkt und ermutigt, ihre Angelegenheit selbst zu regeln.

Das Erstgepräch bietet Ihnen auch die Möglichkeit, uns kennen zu lernen und herauszufinden, ob Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen bzw. ob „die Chemie stimmt“.

Dieses Beratungsgespräch ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und wird von uns streng vertraulich behandelt.

Wir verrechnen das Erstgespräch nach einem Stundensatz von € 240,– inklusive 20% Umsatzsteuer. Sie bezahlen, nach angefangenen Viertelstunden, nur die Zeit, die Sie tatsächlich benötigen.

Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren, oder schicken uns eine Email.