Lebensgemeinschaften regeln

Die Lebensgemeinschaft ist anders als die Ehe gesetzlich nicht speziell geregelt. Dies ermöglicht es den Partnern einerseits, ihr Zusammenleben individuell zu gestalten. Andererseits gibt es keine gesetzliche Absicherung der Partner für den Fall der Trennung der Lebensgemeinschaft oder beim Tod eines Partners. Wir errichten Partnerschaftsverträge, die durch umsichtige Ausgestaltung Ihre Lebensgemeinschaft rechtlich absichern und Konflikte für den Fall der Trennung vermeiden.

Ein Partnerschaftsvertrag ist als klare und sichere vertragliche Regelung auch die beste Grundlage, wenn

  • eine Familiengründung geplant ist,
  • die Partner Vermögen gemeinsam investieren wollen, etwa ein Haus oder eine Eigentumswohnung gemeinsam kaufen wollen,
  • ein Partner im Unternehmen des anderen mitwirkt.

Ist kein Partnerschaftsvertrag für Ihre Lebensgemeinschaft vorhanden, helfen wir Ihnen, im Fall einer Trennung, eine faire Aufteilung gemeinsamen Vermögens und gemeinsamer Investitionen durchzusetzen. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Teilung von Immobilienvermögen, der Abgeltung von Investitionen oder der Durchsetzung von Darlehensforderungen und Forderungen aus Gesellschaften.

Dabei streben wir immer eine faire und ausgewogene Lösung im Zusammenwirken aller Beteiligten an. Besonders dann, wenn Kinder vorhanden sind, sind wir bemüht, familiäre Beziehungen zu erhalten und zu stärken.

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