Das stärkt Ihre Position in einem Scheidungsverfahren

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen…..

Nicht vorschnell ausziehen

Wenn Sie ohne Zustimmung Ihres Partners von zu Hause ausziehen, könnte das ein Gericht in einem Scheidungsverfahren als böswilliges Verlassen und damit als schwere Eheverfehlung werten. Im schlimmsten Fall kann dies lebenslange Unterhaltszahlungen an den Ehepartner zur Folge haben. Das Ausziehen ist dann keine Eheverfehlung, wenn der andere Partner mit der Trennung der Haushalte einverstanden ist. Dies sollte in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, um Beweisprobleme zu vermeiden.

Argumente sammeln und Beweise sichern

Beweise für die Eheverfehlungen des Partners sichern eine bessere Verhandlungsposition für die einvernehmliche Scheidung und eine günstigere Position in einem Gerichtsverfahren, falls die einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist. Es kann hilfreich sein,

  • relevante Unterlagen, wie zB Kreditkartenabrechnungen, Kontobelege, Einkommensnachweise zu kopieren oder zu fotografieren
  • SMS des Partners zu sichern
  • ein Tagebuch über das Verhalten des Partners zu führen
  • bei Verletzungen unbedingt zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen
  • Fotos zu machen
  • Namen und Adressen von Zeugen notieren
  • einen Detektiv zu beauftragen; Dieses Beweismittel ist nicht billig, aber wenn es den untreuen Partner in flagranti überführt, sehr wirksam ( der Ehebruch ist entgegen einem hartnäckicgen Gerücht noch immer eine Eheverfehlung; nach der Judikatur können die Kosten des Detektivberichts, wenn dadurch die Eheverfehlung erstmals erwiesen wird, vom untreuen Partner und dem „Verhältnis“ zurückverlangt werden)
  • Aussagen, Gespräche, Streitigkeiten etc. aufzunehmen; zu Tonaufzeichnungen ist anzumerken, dass das Mitschneiden von Gesprächen ohne Zustimmung des Gesprächspartners rechtswidrig ist; die Aufnahmen können vor Gericht allerdings zur Widerlegung von unwahren Aussagen des Partners verwendet werden
  • usw

Sich Klarheit über die Finanzen verschaffen

Vor allem wenn Sie bisher sämtliche Geldangelegenheiten vertrauensvoll dem Partner überlassen haben, ist es höchste Zeit, sich nun selber ein Bild zu machen. Wenn möglich noch bevor Sie das Thema Scheidung ansprechen. Ist von Scheidung erst einmal die Rede, verschwinden Unterlagen oft recht schnell.

Auch wenn beide Partner die einvernehmliche Scheidung anstreben, kann eine faire Lösung oft nur erreicht werden, wenn beide über die relevanten Werte informiert sind. Ist die einvernehmliche Scheidung nicht möglich, können Sie in einem Gerichtsverfahren über die Aufteilung des ehelichen Vermögens Ihren Anteil nur an den Vermögenswerten beanspruchen, die Sie beweisen können.

Kopieren oder fotografieren Sie also Kontoauszüge, Versicherungspolizzen, Bausparverträge, Sparbücher, Wertpapierdepots, Grundstücksdaten usw.

Überlegen, was man erzählt

Sollte der Grund für die Scheidung (auch) eine neue Beziehung sein, ist es aus juristischer Sicht nicht zweckmäßig, dem anderen davon zu erzählen. Der Ehebruch ist nach wie vor eine schwere Eheverfehlung, und kann im schlimmsten Fall zu lebenslanger Unterhaltspflicht dem Partner gegenüber oder zum Verlust des eigenen Unterhaltsanspruches führen.

Sich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren

Einerseits ist es von Vorteil für die Verhandlungen, über seine Ansprüche informiert zu sein. Andererseits ist die Scheidung oft nicht die einzige Lösung für Probleme in der Ehe, sondern können Rechte und Pflichten auch in der Ehe durchgesetzt werden.

So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, auch in der Ehe die Unterhaltsansprüche durchzusetzen, mit gerichtlicher Bewilligung auszuziehen oder den Unterhalt für die Kinder zu regeln. In machen Fällen verliert ein Partner sogar Rechtsansprüche, wenn er selbst die Scheidungsklage einbringt.

Die Ehefrau zum Beispiel, die über Jahre den Haushalt geführt und die Kinder betreut hat, und keine oder nur eine geringe eigene Pensionsabsicherung hat, würde durch die Scheidungsklage unter Umständen den Anspruch auf die Witwenpension verlieren.

Wenn sich Ihr Partner scheiden lassen will…….

Nicht vorschnell handeln

Auch wenn Ihr Partner auf die Scheidung drängt, raten wir: Überstürzen Sie nichts. Bei einer Scheidung werden Regelungen getroffen, die weitreichende Auswirkungen in die Zukunft haben. Oft geht es auch um Unterhaltsansprüche und die Absicherung im Alter. Da muss jede Regelung gut überlegt sein. Deshalb ist es besonders wichtig, sich zu informieren, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen ein Verhalten oder eine Regelung von Scheidungsfolgen haben kann.

Nur weil ein Partner sich scheiden lassen möchte und selbst eine Eheverfehlung gesetzt hat, muss die Ehe noch nicht unheilbar zerrüttet sein. Der andere kann also nicht davon ausgehen, dass für ihn die ehelichen Pflichten nicht mehr gelten. Auch wenn der scheidungswillige Partner zum Beispiel ein Verhältnis hat, gilt für den anderen grundsätzlich noch immer die eheliche Treuepflicht. Würde dieser Partner nun auch ein Verhältnis eingehen, könnte dies dennoch eine schwere Eheverfehlung darstellen. Das Gesetz hält nichts vom Grundsatz: wie du mir so ich dir.

Man sollte auch nicht einfach ausziehen, weil es häufig Streit gibt und man die angespannte Situation zu Hause nicht mehr aushält. Auch dies könnte vom Gericht im Scheidungsverfahren als schwere Eheverfehlung (böswilliges Verlassen) ausgelegt werden mit womöglich weitreichenden Folgen: Verlust des eigenen Unterhaltsanspruches und sogar der Pensionsabsicherung bzw Unterhaltspflicht gegenüber dem Partner. Solche Schritte sollte man sich daher gut überlegen und nur setzen, nachdem man sich über die möglichen Folgen informiert hat.

Auch in diesem Fall gilt:

Sammeln Sie Informationen und Beweise über

  • das ehestörende Verhalten des anderen und
  • die finanzielle Lage.

Nicht verunsichern lassen

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch wenn Ihr Partner damit droht, wenn Sie mit seinen Konditionen nicht einverstanden seien, würden Sie es noch bereuen, er würde alles gewinnen und es würde teuer für Sie werden, Sie würden die Kinder nicht mehr wiedersehen, oder Ähnliches. Informieren Sie sich unbedingt über die Folgen der Vorschläge des Partners und welche Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen.

Die Ankündigung, die Scheidungsklage einzubringen, wenn der andere den Vorschlägen nicht zustimmt, sollte jedenfalls für diesen kein Grund sein, klein beizugeben. Die Kosten für das Gerichtsverfahren über die Scheidungsklage sind gesetzlich limitiert und überschaubar. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Verfahrenshilfe. Die Parteien müssen sich im Scheidungsverfahren auch nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Wer sich aus Furcht vor einem Scheidungsverfahren vorschnell mit allem einverstanden erklärt, verliert oft weit mehr, als er sich an Kosten erspart. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.

Außerdem muss das Gericht in der ersten Scheidungsverhandlung mit den Ehepartnern besprechen, ob eine Versöhnung oder eine einvernehmliche Scheidung möglich ist. In vielen Fällen wird dann aus der streitigen Scheidung bald eine einvernehmliche Scheidung, nur zu weit besseren Konditionen.

 

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