Erben und vererben

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts und der Vermögensnachfolge in Österreich und international.

Hinter Erbstreitigkeiten verbergen sich fast immer ungelöste Konflikte innerhalb der Familie. Es ist völlig normal, dass komplexe Familienstrukturen (Stichwort: Patchworkfamilie) auch komplexe Fragestellungen mit sich bringen. Diese möglichst ressourcenschonend zu lösen, ist unser Anliegen.

  • Wir beraten und unterstützen Sie durch umsichtige Nachlassplanung oder vertragliche Regelungen unter Einbeziehung aller Beteiligten, sodass Streit bereinigt wird oder gar nicht erst entsteht.
  • Wir helfen bei der Übertragung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten und bei der Unternehmensnachfolge. Wir beraten Sie und errichten die notwendigen Verträge, Testamente und Erbverträge.
  • Wir vertreten Ihre Interessen im Verlassenschaftsverfahren und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche – etwa den Pflichtteil – durchzusetzen.

Seit 17.August 2015 hat sich durch die Europäische Erbrechtsverordnung das anzuwendende Recht für viele grenzüberschreitende Erbfälle geändert. Es kommt jetzt auf den gewöhnlichen Aufenthalt und nicht mehr auf die Staatsbürgerschaft an. Wenn Sie überlegen, Ihren Wohnsitz ins Ausland oder nach Österreich zu verlegen, unterstützen wir Sie, mit einer Rechtswahl eine klare und sichere Verfügung über Ihr Vermögen zu treffen.

Nach unserer Erfahrung ist auch im Erbrecht – wie immer bei Konflikten in der Familie – eine ausgewogene und faire Lösung für alle Beteiligten in den meisten Fällen das geeignetste Mittel, den Frieden und Zusammenhalt in der Familie langfristig zu erhalten oder dauerhaft wiederherzustellen.

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