Das können wir für Sie tun.
Unsere Arbeitsgebiete:
Unsere Kanzlei ist auf das Recht zu Ehe,
Familie und Lebensgemeinschaft spezialisiert. Wir sind gerichtlich
und außergerichtlich tätig. Wir beraten, errichten Verträge
und vertreten ohne Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, wie vor allem
im Rahmen einvernehmlicher Lösungen, sowie vor Gerichten und Behörden,
in nationalem wie internationalem Zusammenhang.
Wir unterstützen anwaltlich schon
vor und bei der Entscheidung für Heirat oder Lebensgemeinschaft
und bei den rechtlichen Problemen während des
Zusammenlebens. Wir
- beraten und vertreten zu allen rechtlichen Belangen
der Ehe und Lebensgemeinschaft,
- errichten Eheverträge, Ehepakte und
Partnerschaftsverträge,
- Adoptionsverträge,
- regeln Wohnungs- und Unterhaltsfragen,
- Vorsorge für gemeinsame Kinder,
- Vermögensfragen,
- Absicherung des Partners in der Lebensgemeinschaft.
Bei Problemen in der Ehe gibt es oft viele mögliche
Lösungen, ohne dass es zur Scheidung kommen muss oder soll, so
bei Fragen zu
- Unterhalt von Ehegatten,
- Obsorge oder Alimente für die Kinder,
- gesonderte Wohnungsnahme,
- Vermögenstrennung ohne Scheidung,
- Wegweisung aus der Wohnung,
- und vieles mehr.
Am Ende einer Partnerschaft bieten wir anwaltliche Unterstützung
bei Scheidung und Trennung.
Wir führen einvernehmliche und streitige Scheidungen
durch und errichten die Scheidungs- und Trennungsverträge. Durch
unsere Erfahrung und unseren Einsatz finden wir Lösungsmöglichkeiten
auch für oft ausweglos erscheinende Situationen.
Wir bieten alle im Zusammenhang mit einer Scheidung oder
Trennung anfallenden Leistungen wie
- Regelung von Unterhalt und Alimenten,
- Obsorge und Besuchsrecht,
- Übertragung von und Regelungen für Immobilienvermögen
(Miet- und Genossenschaftswohnungen, Eigentumswohnungen, Häuser,
Ferienimmobilien, Ehewohnung),
- Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des Gebrauchsvermögens,
- Unternehmensfragen und betriebliche Regelungen,
- Regelungen für Schulden und Kredite.
Wir setzen rasche Sicherungsmaßnahmen
bei
- Unterhaltsregelung mit einstweiliger Verfügung,
- Schutz vor Gewalt in der Familie durch Wegweisung mit einstweiliger
Verfügung,
- internationalen Kindesentführungen,
- Besitzschutz.
In Verlassenschaftssachen
- errichten wir Testamente und Erbverträge,
- regeln Pflichtteilsansprüche und den Schenkungspflichtteil
- und vertreten in Verlassenschaftsverfahren.
Kontaktieren Sie uns.
Wir informieren Sie gerne ausführlich über
unsere Leistungen.
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