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Das können wir für Sie tun.


Unsere Arbeitsgebiete:


Unsere Kanzlei ist auf das Recht zu Ehe, Familie und Lebensgemeinschaft spezialisiert. Wir sind gerichtlich und außergerichtlich tätig. Wir beraten, errichten Verträge und vertreten ohne Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, wie vor allem im Rahmen einvernehmlicher Lösungen, sowie vor Gerichten und Behörden, in nationalem wie internationalem Zusammenhang.

Wir unterstützen anwaltlich schon vor und bei der Entscheidung für Heirat oder Lebensgemeinschaft und bei den rechtlichen Problemen während des Zusammenlebens. Wir

  • beraten und vertreten zu allen rechtlichen Belangen der Ehe und Lebensgemeinschaft,
  • errichten Eheverträge, Ehepakte und Partnerschaftsverträge,
  • Adoptionsverträge,
  • regeln Wohnungs- und Unterhaltsfragen,
  • Vorsorge für gemeinsame Kinder,
  • Vermögensfragen,
  • Absicherung des Partners in der Lebensgemeinschaft.

Bei Problemen in der Ehe gibt es oft viele mögliche Lösungen, ohne dass es zur Scheidung kommen muss oder soll, so bei Fragen zu

  • Unterhalt von Ehegatten,
  • Obsorge oder Alimente für die Kinder,
  • gesonderte Wohnungsnahme,
  • Vermögenstrennung ohne Scheidung,
  • Wegweisung aus der Wohnung,
  • und vieles mehr.

Am Ende einer Partnerschaft bieten wir anwaltliche Unterstützung bei Scheidung und Trennung.

Wir führen einvernehmliche und streitige Scheidungen durch und errichten die Scheidungs- und Trennungsverträge. Durch unsere Erfahrung und unseren Einsatz finden wir Lösungsmöglichkeiten auch für oft ausweglos erscheinende Situationen.

Wir bieten alle im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung anfallenden Leistungen wie

  • Regelung von Unterhalt und Alimenten,
  • Obsorge und Besuchsrecht,
  • Übertragung von und Regelungen für Immobilienvermögen (Miet- und Genossenschaftswohnungen, Eigentumswohnungen, Häuser, Ferienimmobilien, Ehewohnung),
  • Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des Gebrauchsvermögens,
  • Unternehmensfragen und betriebliche Regelungen,
  • Regelungen für Schulden und Kredite.

Wir setzen rasche Sicherungsmaßnahmen bei

  • Unterhaltsregelung mit einstweiliger Verfügung,
  • Schutz vor Gewalt in der Familie durch Wegweisung mit einstweiliger Verfügung,
  • internationalen Kindesentführungen,
  • Besitzschutz.

In Verlassenschaftssachen

  • errichten wir Testamente und Erbverträge,
  • regeln Pflichtteilsansprüche und den Schenkungspflichtteil
  • und vertreten in Verlassenschaftsverfahren.

Kontaktieren Sie uns.

Wir informieren Sie gerne ausführlich über unsere Leistungen.

 

 
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Mag. Doris Steinhausen, 1090 Wien, Türkenstrasse 15, Tel ++43-1-5856910
kanzlei@steinhausen.at