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Tipps zur Vorbereitung der Scheidung
Wenn Sie sich scheiden lassen wollen.....
___Ziehen Sie nicht einfach aus, auch wenn es zu Hause schon stark kriselt. Das Gericht könnte den Auszug als böswilliges Verlassen und damit als schwere Eheverfehlung werten, was im schlimmsten Fall zu lebenslangen Unterhaltszahlungen an Ihren Ehepartner führt. Eine Ehverfehlung liegt dann nicht vor, wenn beide Partner mit der Trennung der Haushalte einverstanden sind. Dies sollte in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.
___Sammeln Sie Beweise, auch wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Beweise für die Eheverfehlungen des Partners sichern Ihnen eine bessere Verhandlungsposition für die einvernehmliche Scheidung und eine bessere Position in einem Gerichtsverfahren, falls die einvernehmliche Scheidung doch nicht möglich wird.
___Informieren Sie sich über das vorhandene Vermögen, vor allem wenn Sie bisher die Veranlagung des gemeinsamen Vermögens vertrauensvoll dem Partner überlassen haben. Wenn möglich noch bevor Sie das Thema Scheidung ansprechen. Ist von Scheidung erst einmal die Rede, verschwinden Unterlagen meist ziemlich schnell. Auch wenn beide Partner die einvernehmliche Scheidung anstreben, ist eine faire Lösung nur möglich, wenn beide über die Werte, um die es geht, informiert sind. Wenn die einvernehmliche Scheidung scheitert, können Sie ausserdem in einem Gerichtsverfahren Ihren Anteil nur an den ehelichen Vermögenswerten beanspruchen, die Sie beweisen können. Kopieren Sie also Kontoauszüge, Versicherungspolizzen, Bausparverträge, Sparbücher, Wertpapierdepots, Grundstücksdaten usw.
___Reden ist Silber, Schweigen oft Gold Sollte der Grund für Ihren Wunsch nach Scheidung (auch) eine neue Beziehung sein, ist es aus juristischer Sicht nicht zweckmäßig, dem anderen davon zu erzählen. Einerseits hat der betrogene Ehepartner in den meisten Fällen wenig Verständnis für einen solchen Scheidungswunsch. Vor allem aber ist der Ehebruch nach wie vor eine schwere Eheverfehlung, und kann im schlimmsten Fall zu lebenslanger Unterhaltspflicht dem Partner gegenüber oder zum Verlust des eigenen Unterhaltsanspruches führen!
___Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche. Einerseits ist es von Vorteil für die Verhandlungen, über seine Ansprüche informiert zu sein. Andererseits ist die Scheidung oft nicht die einzige Lösung für Probleme in der Ehe, sondern können Rechte und Pflichten auch in der Ehe durchgesetzt werden. So gibt es zB die Möglichkeit, in der Ehe die Unterhaltsansprüche durchzusetzen, mit gerichtlicher Bewilligung auszuziehen, den Unterhalt für die Kinder zu regeln und oft auch die Obsorge, auch wenn die Ehe bestehen bleibt. In machen Fällen verliert ein Partner sogar Rechtsansprüche, wenn er selbst die Scheidungsklage einbringt. Die Ehefrau zB die über Jahre den Haushalt geführt und die
Kinder betreut hat, und keine eigene Pensionsabsicherung hat, würde
durch die Scheidungsklage unter Umständen den Anspruch auf die Witwenpension
verlieren.
Wenn sich Ihr Partner scheiden lassen will.......
___Setzen Sie keine überstürzten Handlungen: nur weil Ihr Partner sich scheiden lassen möchte und/oder selbst eine Eheverfehlung gesetzt hat, ist die Ehe nocht nicht unheilbar zerrüttet. Sie können also nicht davon ausgehen, nur weil der Partner eine außereheliche Beziehung führt, kann für Sie ein Verhältnis keine negativen Folgen mehr haben. Das Gesetz hält nicht viel vom Grundsatz: wie du mir so ich dir. Sie dürfen auch nicht einfach ausziehen, weil Sie die ständigen Dieskussionen über die Scheidung nicht mehr aushalten. Dies alles könnte Ihnen vom Gericht als schwere Eheverfehlung ausgelegt werden mit oft weitreichenden Folgen: Verlust des Unterhaltsanspruches und sogar der Pensionsabsicherung bzw Unterhaltspflicht gegenüber dem Partner. Solche Schritte sollte man sich daher gut überlgen und nur nach Information über die möglichen Folgen tun.
___Auch in diesem Fall gilt: sammeln Sie Informationen und Beweise über
___Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn Ihr Partner damit droht, wenn Sie mit seinen Konditionen nicht einverstanden sind, werden Sie es noch bereuen, er wird alles gewinnen und es wird teuer für Sie, werden Sie die Kinder nicht mehr wiedersehen, und was der üblichen Drohungen mehr sind. Informieren Sie sich unbedingt über Ihre Ansprüche und die Folgen der Vorschläge des Partners. Glauben Sie ihm kein Wort: Sie können davon ausgehen, dass er seine Interessen vor Augen hat und nicht Ihre!
Die Ankündigung, Ihr Partner wird die Scheidungsklage einbringen, wenn Sie seinen Vorschlägen nicht zustimmen, ist jedenfalls kein Grund, klein beizugeben. Die Kosten für das Gerichtsverfahren über die Scheidungsklage sind gesetzlich limitiert und überschaubar. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Verfahrenshilfe Die Parteien müssen sich in diesem Verfahren auch nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Wenn Sie sich aus Furcht vor einem Scheidungsverfahren mit allem einverstanden erklären, verlieren Sie weit mehr, als Sie sich an Kosten ersparen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.
Außerdem muss das Gericht in der 1. Verhandlung mit den Ehepartnern
besprechen, ob eine Versöhnung (eher selten) oder eine einvernehmliche
Scheidung möglich ist. In vielen Fällen wird dann aus der streitigen
Scheidung recht bald doch noch eine einvernehmliche Scheidung, nur zu
weit besseren Konditionen.
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